Die flexible Wertkarte ist wie ein virtuelles Bankkonto, über das der Kunde viele verschiedene Leistungen buchen kann. Wir bauen diese Möglichkeiten auch immer weiter aus.
Immer wieder gibt es allerdings Fälle, wo ein Nutzer z.B. versehentlich Wertkartenguthaben kauft und dann fragt, ob er nicht damit seinen Monatsvertrag bezahlen kann.
Eine generelle Bezahlung von bereits erstellten, offenen Rechnungen ist damit derzeit nicht möglich.
Hintergrund ist, dass für das Guthaben der Wertkarte ja bereits auch eine Rechnung ausgestellt wurde und Sie den einmaligen Geldzufluss zweimal als Ertrag versteuern würden, wenn man den Betrag der zweiten Rechnung einfach nur vom Guthaben der Wertkarte abziehen würde. Ebenfalls muss die ausgewiesene Mehrwertsteuer korrekt verrechnet werden, insbesondere bei unterschiedlichen MwSt-Sätzen. Zugleich ist es nicht zulässig, die bereits erzeugte Rechnung nachträglich zu ändern.
Bei den Kursen haben wir die Möglichkeit geschaffen, Wertkarten- und anderes Guthaben "in Zahlung" zu geben, aber dazu muss sich der Nutzer VOR Erstellung der Rechnung entscheiden, weil dies dann bei der Erstellung der Rechnung in geeigneter Weise verrechnet und auf der Rechnung ausgewiesen wird. Damit kann dann z.B. Restguthaben aufgebraucht werden. In der Regel macht es wenig Sinn, zunächst Wertkartenguthaben zu erwerben, nur um damit Kurse zu kaufen, weil diese meist teurer sind und direkt bezahlt werden können.