Wenn jemand z.B. am 10.08. zu Ihnen kommt und einen Vertrag möchte, dann ist der gängigste Weg sicherlich der, den Vertrag zum 01.09. beginnen zu lassen. Bis dahin bucht er wie bisher per Wert- oder Stundenkarte.
Alternativ können Sie den Vertrag auch rückwirkend zum 01.08. beginnen lassen. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Standardmäßig wird die Karte auch nach Monatsbeginn noch zum regulären Preis und mit regulärem Guthaben angelegt. Falls die Person bereits in diesem Monat teilgenommen hat, können Sie also noch nachträglich diese Termine auf das neue Guthaben umbuchen.
- Falls Sie stattdessen eine "Teilkarte" verkaufen möchten, können Sie beim Hinzufügen über den Haken "Sonderkonditionen" einen individuellen Preis für die 1. Karte definieren. Beachten Sie, dass dadurch das Guthaben nicht beeinflusst wird. Falls Sie kein Nachholen zulassen, kann der Nutzer nicht auf das Guthaben vergangener Wochen zugreifen. Falls Sie aber Nachholen zulassen, könnte er dies tun. In diesem Fall sollten Sie in den entsprechenden Wochen eine Guthabenkorrektur auf 0 machen.
- Nach dem Anlegen werden Sie in der
Übersicht feststellen, dass der Monat August gelb hinterlegt ist. Die
Karte für den August wurde bereits beim Anlegen sofort gezogen und
fällig gestellt (bei Fälligkeit Monatsanfang). Diese Karte wartet nun
auf den nächsten Rechnungslauf. Der Rechnungslauf am 01.08. ist bereits
vorbei. Sofern Sie nichts weiter tun, wird diese Karte vom Rechnungslauf
am 01.09. eingesammelt. Da dann aber bereits die Karte für September
ebenfalls fällig wird, wird die Rechnung vom 01.09. sowohl den August
wie auch den September-Beitrag aufweisen.